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FAQ

Gesetze, Verordnungen, Verträge, juristische Begriffe, etc. - beim Kauf-/Verkauf von Immobilien werden Sie mit all diesen Dingen konfrontiert. Zu einigen Punkten möchten wir Ihnen einen ersten Überblick geben, für alle weiteren Fragen steht Ihnen Ihr TOP REAL Immobilienfachberater gerne zur Verfügung!

Begriffe zum Thema Wohnen

Was bedeutet "Förderbare Personen" oder was zählt alles zum Haushaltseinkommen.

Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie die Verlinkung zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und den Verordnungen.

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient.

Eigenheim bzw. Errichtung einer zweiten Wohnung

Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zinsenzuschusses.

Reihenhäuser

Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft können diese Förderung für die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern beantragen, sofern die Anlage aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern besteht.

Reihenhäuser, Doppelhäuser in Mietkauf

Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich.

Miet(kauf)wohnungen, Eigentumswohnungen, Altersgerechte Wohnungen, Wohnheime

Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und Eigentumswohnungen, altersgerechte Wohnungen bzw. Wohnheime durch Förderungsdarlehen oder Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich.

Eigentumswohnungen (Variante Zinsenzuschuss)

Gefördert wird der Neubau von Eigentumswohnungen durch Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich.

Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Krabbelstuben, Kindergärten und Horten

Gefördert werden Gemeinden als Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter und private Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Radonförderung - Vorsorge und Sanierung

Gefördert werden Radonmessungen in ganz Oberösterreich, bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen und Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet.

Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen - Gültig für Förderanträge ab 01.07.2012

Sanierungsförderung für Häuser bis zu 3 Wohnungen. Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude

Sanierung für Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, nachträglicher Lifteinbau, Anschluß an Fernwärme, behindertengerechte Maßnahmen, Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude usw.

Förderung für den Anschluss an Fernwärme

Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für den Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen höchstens 2.000 Euro pro Wohnung.

Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen

Gefördert wird der Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen.

Nachträglicher Fernwärmeanschluss in Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen

Gefördert wird der nachträgliche Fernwärmeanschluss von Miet- und Eigentumswohnungen in Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen

Nachträglicher Lifteinbau bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen oder Wohnheimen Gefördert wird die nachträgliche Errichtung eines Liftes bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen
Annuitätenzuschüsse werden für Darlehen im Ausmaß von höchstens 50 Prozent der förderbaren Sanierungskosten gewährt.

Radonförderung - Vorsorge und Sanierung

Gefördert werden Radonmessungen in ganz Oberösterreich, bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen und Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet.

Einbau einer Alarmanlage

Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung

Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung

Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenster und -türen in Wohn- und Schlafräumen.

Kauf von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen

Gefördert wird der Ankauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes, wenn das Kaufobjekt ausschließlich vom Käufer mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.

Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime

Träger von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen beantragen

Studentenheime

Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.

Wohnumfeldförderung

Gefördert wird u.a. die nachträgliche erstmalige Errichtung von Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Bewohner-Tiefgaragenplätzen.

Förderung von thermischen Solaranlagen und Wärmepumpen

Gefördert wird der Einbau einer Heizungswärmepumpe und Solaranlage.

Förderung für den Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme für Häuser bis zu 3 Wohnungen

Gefördert wird die Anschlussgebühr bei Anschluss an Nah- bzw. Fernwärme bei Häusern bis zu drei Wohnungen bzw. Reihenhäusern - Doppelhäusern in Eigentum oder Mietkauf.

Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Wohnraumlüftung für Gebäude bis zu 3 Wohnungen

Gefördert wird eine nachträglich eingebaute kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude bis zu drei Wohnungen. Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist erst nach drei Jahren ab Bezug möglich.