Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen - Gültig für Förderanträge ab 01.07.2012
Sanierungsförderung für Häuser bis zu 3 Wohnungen. Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude
Sanierung für Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, nachträglicher Lifteinbau, Anschluß an Fernwärme, behindertengerechte Maßnahmen, Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude usw.
Förderung für den Anschluss an Fernwärme
Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für den Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen höchstens 2.000 Euro pro Wohnung.
Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen
Gefördert wird der Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen.
Nachträglicher Fernwärmeanschluss in Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen
Gefördert wird der nachträgliche Fernwärmeanschluss von Miet- und Eigentumswohnungen in Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen
Nachträglicher Lifteinbau bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen oder Wohnheimen
Gefördert wird die nachträgliche Errichtung eines Liftes bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen